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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, zwischen Gradl Kreativbüro und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Gradl Kreativbüro nicht verändert werden.

Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe

ist unzulässig.

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Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung

gegenüber Gradl Kreativbüro zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als Berechnungsgrundlage

der Vertragsstrafe.

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Gradl Kreativbüro überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen

Verwendungszweck. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. In jedem Fall ist Gradl Kreativbüro berechtigt, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, seine Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung steht dem Gradl Kreativbüro zu.

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Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von Gradl Kreativbüro. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

 

Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe oder Reinzeichnungen ist Gradl Kreativbüro als Urheber zu nennen. Bei Verletzungen des Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber,

hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

Alle von Gradl Kreativbüro erstellten Werke (Entwürfe und

Reinzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) bedarf der schriftlichen Einwilligung von Gradl Kreativbüro und ist honorarpflichtig.

​

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

1.7

2. Vergütung

2.1

2.2

Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Gradl Kreativbüro nicht verändert werden.

Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe

ist unzulässig.

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Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann Gradl Kreativbüro Abschlagszahlungen

entsprechend der erbrachten Leistung verlangen.

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Werden Werke (Entwürfe oder Reinzeichnungen) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche

Nutzung zu zahlen.

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Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, haben sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.

 

Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe oder Reinzeichnungen ist Gradl Kreativbüro als Urheber zu nennen. Bei Verletzungen des Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber,

hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

Alle von Gradl Kreativbüro erstellten Werke (Entwürfe und

Reinzeichnungen) sind als persönliche geistige

Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.

Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) des Designers bedarf der schriftlichen Einwilligung von Gradl Kreativbüro und ist honorarpflichtig.

​

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.

2.3

2.4

1.8

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